Nachholen versäumter Fortbildungen
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Das Nachholen versäumter Fortbildungen ist nicht beliebig lang, sondern nur binnen einer Zusatzfrist von zwei Jahren möglich.
Keine Honorarkürzung bei Verstoß gegen allgemeine Dokumentationspflichten
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Vertragsarztrechtlich ist zwischen allgemeinen und speziellen Dokumentationspflichten zu unter-scheiden. Allgemeine Dokumentationspflichten...
Vertretung in BAG ausschließlich für Katarakt-Operationen
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Der Vertragsarzt kann sich bei Krankheit, Urlaub, Teilnahme an ärztlicher Fortbildung oder Wehr-übung innerhalb von zwölf Monaten bis zur Dauer von...
Möglichkeiten der Lohnsteuerpauschalierung erweitert
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Der VI. Senat des BFH hat mit Urteil v. 1.8.2019, VI R 32/18 zu der Frage Stellung genommen, in wel-chen Fällen von dem für die...
Keine Steuersparmöglichkeit mehr über Leasingsonderzahlung
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Die Finanzverwaltung hat der Steuersparmöglichkeit über Leasingsonderzahlungen den Kampf angesagt.