Belegarzt: Entfernung zwischen Wohnung und Praxis

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Für die Beurteilung, ob ein Belegarzt im Hinblick auf die Entfernung seiner Praxis zum Krankenhaus die unverzügliche und ...

Für die Beurteilung, ob ein Belegarzt im Hinblick auf die Entfernung seiner Praxis zum Krankenhaus die unverzügliche und ordnungsgemäße Versorgung der von ihm ambulant und stationär zu betreuenden Versicherten gewährleisten kann, bleiben Kooperationen sowohl auf Seiten des Arztes wie auf Seiten des Krankenhauses unberücksichtigt.Der die Belegarztzulassung anstrebende Vertragsarzt hat die persönlichen Voraussetzungen in seiner Person zu erfüllen.

BSG, Urteil vom 17.03.2021, Az.: B 6 KA 6/20 R