Bindung des Vertreters an eigene Fachgebietsgrenzen

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Die Genehmigung einer fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaft darf nicht dazu führen...

Die Genehmigung einer fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaft darf nicht dazu führen, dass Grundprinzipien des Vertragsarztrechts, vor allem die Bindung an den Zulassungsstatus, ausgehöhlt werden, weil die Leistungserbringung durch einen dazu nicht berechtigten Arzt, insbesondere wegen seiner auf ein bestimmtes Fachgebiet beschränkten Zulassung, nicht verhindert werden kann. Dies gilt auch für den Fall der Vertretung.

LSG Bayern, Urteil v. 05.04.2017 - L 12 KA 34/15