Kein rechtzeitiger Nachweis der erforderlichen Fortbildungspunktzahl

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Der Vertragsarzt kann und muss das Erreichen der erforderlichen Fortbildungspunktzahl bis zum letzten ...

Der Vertragsarzt kann und muss das Erreichen der erforderlichen Fortbildungspunktzahl bis zum letzten Tag des Vorquartals nachweisen, um eine Honorarkürzung im anschließenden Quartal zu vermeiden; solange dauert auch seine persönliche Verantwortung für die Erbringung des Nachweises.

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 30.11.2016 - L 3 KA 111/14