MVZ: Herausgabe einer Bürgschaftserklärung nach Gesellschafterwechsel

| Recht

Nach einem Urteil des BSG ist für Streitigkeiten aufgrund einer Bürgschaftserklärung, die für Forderungen der Krankenkassen oder der ...

Nach einem Urteil des BSG ist für Streitigkeiten aufgrund einer Bürgschaftserklärung, die für Forderungen der Krankenkassen oder der Kassenärztlichen Vereinigungen gegen ein Medizinisches Versorgungszentrum in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung von einem der Gesellschafter abgegeben wurde, der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet. 

Bei einer durch Ausgliederung und Übernahme vorgenommenen Auswechslung eines Gesellschafters endet die Mithaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für die von ihm abgegebene Bürgschaftserklärung gemäß den Regelungen des Umwandlungsgesetzes nach fünf Jahren. 

BSG, Urteil vom 11.09.2019, B 6 KA 2/18 R