Unrichtige Gesundheitszeugnisse/Vermögensdelikte

| Recht

Eine Unzuverlässigkeit ist anzunehmen, wenn sich der Vorwurf bestätigen sollte, dass der Arzt in einer erheblichen...

Eine Unzuverlässigkeit ist anzunehmen, wenn sich der Vorwurf bestätigen sollte, dass der Arzt in einer erheblichen Anzahl von Fällen unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt und dadurch Träger der Gesundheitsversorgung betrügerisch geschädigt hat.

Ein wahrheitsgemäßes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen gehört offenkundig zu den beruflichen Pflichten eines Arztes. Unabhängig davon ergibt sich aus dem strafrechtlichen Vorwurf auch die Unwürdigkeit des Klägers zur Ausübung des ärztlichen Berufs.

VG Köln, Urteil v. 09.01.2018 - 7 K 6082/15: