Auswahlentscheidung: Räumliche Verteilung/Geräteausstattung

| Recht

Es liegt keine fehlerhaft ausgeübte Ermessensentscheidung vor, wenn bei einer Auswahlentschei-dung nach Öffnung des Planungsbereichs hinsichtlich der bestmöglichen Versorgung der Versicher-ten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes der Standort bevorzugt wird, an dem bislang kein Kassenarztsitz vorhanden ist, gegenüber einem Standort mit bereits mehreren zuge-lassenen Augenärzten.
Hingegen gehört die Frage der Ausstattung bezüglich des Geräteparks der zukünftigen Praxis nicht zu den zu berücksichtigenden Gesichtspunkten, da die Frage der Praxisausstattung und die Aus-wahl der für die augenärztliche Untersuchung benötigten Geräte in die Verantwortung eines jeden einzelnen Arztes fällt.
LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.06.2018, Az.: L 4 KA 46/17

 

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