Heilpraktikererlaubnis: Beschränkung auf Chiropraktik

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Das Verwaltungsgericht Freiburg urteilte jüngstens, dass die Heilpraktikererlaubnis kann auf das Gebiet der Chiropraktik...

Das Verwaltungsgericht Freiburg urteilte jüngstens, dass die Heilpraktikererlaubnis kann auf das Gebiet der Chiropraktik beschränkt werden.

Die Heilpraktikererlaubnis kann des Weiteren auch auf folgende Gebiete beschränkt werden:

  • Ergotherapie VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 23.03.2017,  9 S 1034/15)
  • Logopädie VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 23.03.2017,  9 S 1899/16)

Schon länger ist die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Psychotherapie möglich (OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.02.2011, 8 LA 71/10).

Die jeweiligen Therapeuten müssen sich dann zur Erlangung einer solchen Erlaubnis einer eingeschränkten Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen (in Anknüpfung an BVerwG, Urteil vom 26.08.2009, 3 C 19.08, BVerwGE 134, 345).

Damit erlangt der Markt der Heilpraktiker weitere Zugangsmöglichkeiten, ohne dass der Berufsangehörige die allumfassende Heilpraktikerprüfung ablegen muss. Für Spezialisten des jeweiligen Behandlungssektor eine deutliche Erleichterung. 

VG Freiburg, Urteil vom 15.05.2018 - 5 K 1027/16

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