Hälftige Teilzulassungen als Hausarzt und als Facharzt

| Recht

Ein Arzt kann zwei hälftige Teilzulassungen erhalten. Er kann mit jeweils hälftigem Versorgungsauftrag als Hausarzt ...

Ein Arzt kann zwei hälftige Teilzulassungen erhalten. Er kann mit jeweils hälftigem Versorgungsauftrag als Hausarzt (Facharzt für Allgemeinmedizin) und als Facharzt (Facharzt für Chirurgie) zugelassen sein. Der Kläger ist seit 1999 Facharzt für Chirurgie und seit 2001 auch Facharzt für Allgemeinmedizin und hat die Zusatzbezeichnung Chirotherapie. Seit Juli 2001 nimmt er in einer hausärztlichen Berufsausübungs-gemeinschaft als Allgemeinmediziner an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hatte ihn wegen der schlechten chirurgischen Versorgung vor Ort gemäß § 73 (1a) 3 SGB V befristet berechtigt, spezifische fachärztliche Leistungen (insbesondere teilradiologische Leistungen und ambulante Operationen) zu erbringen. Sein Antrag, ihn als Facharzt für Chirurgie – unter Reduzierung des hausärztlichen Versorgungsauftrags auf die Hälfte – im Wege einer Sonderbedarfsfeststellung gemäß § 26 i.V.m. § 24a BedarfsplRL zur fachärztlichen Versorgung mit hälftigem Versorgungsauftrag nach § 19a II Ärzte- ZV zuzulassen, blieb erfolglos. Das SG verurteilte die KV zur Neubescheidung.

(SG Dortmund, Urteil vom 24.09.2014 - S 16 KA 315/11)

 

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