Leistungen eines Pflegegutachters

| Steuern

Leistungen eines nach § 18 SGB XI beauftragten Pflegegutachters, die nach dem 29.10.2012 erbracht wurden, sind umsatzsteuerfrei, wenn sie bis zum 30.6.2013 in mehr als 40 % und seit 1.7.2013 in mehr als 25 % der Fälle ganz oder überwiegend von der Sozialkasse vergütet worden sind.

Ist der unabhängige Gutachter danach als Einrichtung mit sozialem Charakter anzuerkennen, erstreckt sich die Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 16 Satz 2 UStG sowohl auf Gutachten nach dem SGB XI als auch auf Gutachten nach dem SGB V. Es handelt sich insoweit um vergleichbare Leistungen, die nicht unterschiedlich behandelt werden können.

OFD NRW, Kurzinformation Umsatzsteuer Nr. 7/2018 vom 29.08.2018

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