Telematik¬infrastruktur: Ein Drittel der Ärzte muss mit Honorarkürzungen rechnen

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100.000 Praxen von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten sind derzeit an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen. 20.000 weitere haben die Bestellungen ...

100.000 Praxen von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten sind derzeit an die Tele­ma­tik­infra­struk­tur (TI) ange­schlossen. 20.000 weitere haben die Bestellungen für den Anschluss ausgelöst. Diese Zahlen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) heute genannt. Den nicht angeschlossenen drohen Konse­quenzen.

Seit dem 1. Juli sind Vertrags­ärzte und -psychotherapeuten verpflichtet, das Versicher­tenstamm­da­tenmanagement (VSDM) vorzunehmen. Alle Ärzte und Psychotherapeu­ten müssen dies bei jedem ers­ten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchführen und dies gegenüber ihrer KV mit den Abrechnungsunterlagen nachweisen. Wenige Aus­nahmen gibt es für Ärzte und psy­chologische Psychotherapeuten, wenn sie keinen persönli­chen Arzt-Patienten-Kontakt haben oder (situationsbezogen) ein mobiles Kartenter­minal einsetzen.

Das entspreche im Schnitt etwa 200 Euro im Monat, hieß es vom Ministerium. Dies orientiert sich daran, dass Ärzte und Psychotherapeuten im ersten Quartal 2018 im Schnitt rund 65.000 Euro für die Behandlung von Kassenpatienten bekommen haben. Bei Fachärzten mit etwas höheren Honoraren dürfte die Kürzung im Schnitt nun bei knapp 300 Euro im Monat liegen.

Die TI soll alle Beteiligten des Gesundheitswesens wie Ärzte, Krankenhäuser, Apothe­ken und Krankenkassen vernetzen. Verzögerungen ergaben sich teils aus Problemen wegen fehlender Geräte. Einzelne Ärzteverbände hatten auch Sicherheitsbedenken geltend gemacht.

Das Ministerium wies solche Kritik zurück. Die TI genüge höchsten Ansprüchen an den Datenschutz. Praxen, die sich weiterhin nicht anschließen lassen, sollen ab März 2020 2,5 Prozent Honorarkürzung drohen.

(Quelle: Dt. Ärzteblatt)

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