Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen per Gesundheitstelefon

| Steuern

Telefonische Beratungsleistungen, die eine GmbH im Auftrag von gesetzlichen Kranken-kassen durch „Gesundheitscoaches“ ausführt, können als ...

Telefonische Beratungsleistungen, die eine GmbH im Auftrag von gesetzlichen Kranken-kassen durch „Gesundheitscoaches“ ausführt, können als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen gelten. Sofern bestimmte Qualitätsstandards gewährleistet sind, können die – steuerfreien – telefonischen Beratungen von auch von medizinischen Fachangestellten oder Krankenschwestern durchgeführt werden. So hat der EuGH mit Urteil vom 05.03.2020 nach einem Vorlagebeschluss des BFH entschieden. 

EuGH-Urteil vom 05.03.2020, Az.: C 48/19 

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