Telefonische Beratungsleistungen, die eine GmbH im Auftrag von gesetzlichen Kranken-kassen durch „Gesundheitscoaches“ ausführt, können als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen gelten. Sofern bestimmte Qualitätsstandards gewährleistet sind, können die – steuerfreien – telefonischen Beratungen von auch von medizinischen Fachangestellten oder Krankenschwestern durchgeführt werden. So hat der EuGH mit Urteil vom 05.03.2020 nach einem Vorlagebeschluss des BFH entschieden.
EuGH-Urteil vom 05.03.2020, Az.: C 48/19