Keine Abfärbetheorie bei gewerblichen Verlusten

| Steuern

Negative Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit führen nicht zur Umqualifizierung der freiberuflichen Einkünfte einer GbR mit der Folge von zusätzlichen Gewerbesteuerbelastungen.
Hinweis: Soweit positive gewerbliche Einkünfte die Nicht-beanstandungsgrenzen von 3% des Gesamtnettoumsatzes oder absolut 24.500 € übersteigen, werden die freiberuflichen Einkünfte weiterhin mit Gewerbesteuer infiziert. Durch Gestaltungen lassen sich diese Rechtsfolgen jedoch vermeiden.

BFH, Urteil vom 12.4.2018, IV R 5/15