Nachholen versäumter Fortbildungen

Das Nachholen versäumter Fortbildungen ist nicht beliebig lang, sondern nur binnen einer Zusatzfrist von zwei Jahren möglich.

SG Düsseldorf wies die Klage ab, das LSG die Berufung zurück und das BSG, Beschluss vom 13.02.2019 - B 6 KA 20/18 B verwarf die Nichtzulassungsbeschwerde

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.04.2018, Az.: L 11 KA 9/17