Werbeflyer für Produkte mit Rabattgewährung bei PZR

| Recht

Wenn ein Zahnarzt in der Praxis Werbeflyer eines Herstellers auslegt, in denen elektrische Zahnbürsten mit Rabatt des Herstellers gegenüber dem Kunden bei Zahnreinigung in der Zahnarztpraxis beworben werden, verstößt ...

Wenn ein Zahnarzt in der Praxis Werbeflyer eines Herstellers auslegt, in denen elektrische Zahnbürsten mit Rabatt des Herstellers gegenüber dem Kunden bei Zahnreinigung in der Zahnarztpraxis beworben werden, verstößt der Zahnarzt nicht gegen die Berufsordnung (nämlich § 21 Abs. 1 und 4 Musterberufsordnung-Zahnärzte).  

Der betreffende Hersteller lobte in den in Zahnarztpraxen ausgelegten Werbeflyern die teilweise Kostenerstattung der Kosten der Zahnreinigung im Falle des Kaufs einer Zahnbürste gegenüber den Kunden aus.  

Solange der Zahnarzt vom Unternehmen nicht aufgefordert wird, die Zahnbürsten zu empfehlen, mit der Auslegung des Werbeflyers keine finanziellen Vorteile dem Zahnarzt versprochen werden und der Zahnarzt die Zahnreinigung mit dem aus dem Flyer vorgelegten Gutschein theoretisch ablehnen kann, liegt kein berufswidriges Verhalten des Zahnarztes vor, so das Oberlandesgericht Hamburg.  

Quelle: RA Messner  Newsletter Medizinrecht 06/2021; OLG Hamburg, Beschluss vom 14.04.2020, 3 W 17/20