Zuschlag zum RLV für BAG mit Ärzten mit einer sog. Doppelzulassung

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Eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) erhält nur dann einen 10 %-igen Zuschlag zum Regelleistungsvolumen, wenn die Mitglieder der BAG nicht unterschiedlichen Arztgruppen und Schwerpunkte ...

Eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) erhält nur dann einen 10 %-igen Zuschlag zum Regelleistungsvolumen, wenn die Mitglieder der BAG nicht unterschiedlichen Arztgruppen und Schwerpunkten angehören. Auch eine Berufsausübungsgemeinschaft, der Ärzte mit einer sog. Doppelzulassung (hier: Fachärzte für Nuklearmedizin und Fachärzte für Diagnostische Radiologie) angehören, erhalt (2019) damit keinen Zuschlag zum Regelleistungsvolumen von 10 %. Arztgruppe bzw. Schwerpunkt sind im Sinne des Weiterbildungsrechts zu verstehen. 

SG Marburg, Gerichtsbescheid vom  04.01.2021, Az.: S 12 KA 35/15, S 12 KA 39/15