Vertragsärzte dürfen einen Vertreter oder einen Assistenten während der Erziehung von Kindern beschäftigen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.10.2020, Az.: L 3 KA 31/20
Vertragsärzte dürfen einen Vertreter oder einen ...
Vertragsärzte dürfen einen Vertreter oder einen Assistenten während der Erziehung von Kindern beschäftigen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.10.2020, Az.: L 3 KA 31/20