Heilpraktikererlaubnis: Beschränkung auf Chiropraktik

| Recht

Das Verwaltungsgericht Freiburg urteilte jüngstens, dass die Heilpraktikererlaubnis kann auf das Gebiet der Chiropraktik beschränkt werden.
Die Heilpraktikererlaubnis kann des Weiteren auch auf folgende Gebiete beschränkt werden:
•    Ergotherapie VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 23.03.2017,  9 S 1034/15)
•    Logopädie VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 23.03.2017,  9 S 1899/16)
Schon länger ist die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Psychotherapie möglich (OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.02.2011, 8 LA 71/10).
Die jeweiligen Therapeuten müssen sich dann zur Erlangung einer solchen Erlaubnis einer einge-schränkten Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen (in Anknüpfung an BVerwG, Urteil vom 26.08.2009, 3 C 19.08, BVerwGE 134, 345).
Damit erlangt der Markt der Heilpraktiker weitere Zugangsmöglichkeiten, ohne dass der Berufsan-gehörige die allumfassende Heilpraktikerprüfung ablegen muss. Für Spezialisten des jeweiligen Behandlungssektor eine deutliche Erleichterung.  
VG Freiburg, Urteil vom 15.05.2018 - 5 K 1027/16

 

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