Unzulässige Leistungsbegrenzung bei halbem Versorgungsauftrag

| Recht

Eine HVM-Regelung, die nur in Teilzeit tätige, nicht aber vollzeittätige Ärzte einer Honorarbegrenzung auf den Umfang ihres ...

Eine HVM-Regelung, die nur in Teilzeit tätige, nicht aber vollzeittätige Ärzte einer Honorarbegrenzung auf den Umfang ihres Versorgungsauftrags bzw. Genehmigungsumfangs unterwirft, ist mit höherrangigem Recht nicht vereinbar. 

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.09.2021, L 3 KA 60/18 

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