Keine Diskriminierung von Ärzten mit anteiligem Versorgungsauftrag. Eine KV darf Wachstumsmöglichkeiten über den Fachgruppendurchschnitt hinaus, die Ärzten mit vollem Versorgungsauftrag eingeräumt sind, Ärzten mit halbem Versorgungsauftrag nicht vollständig verweigern.
LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.01.2019, Az.: L 4 KA 57/16